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Kein Ei aus Quälerei

Käfighaltung von Legehennen       

Ein Verbot der Käfighaltung gibt es nicht. Das wird auch aus der Kennzeichnung deutlich: die 3 steht für Käfighaltung (0= Öko-, 1=Freiland-, 2= Bodenhaltung). Anschließend folgt der Ländercode, der besagt, woher das Ei stammt - zum Beispiel DE für Deutschland. Auf den Ländercode folgt die Identifizierungsnummer, die den Betrieb codiert. So kann der Verbraucher nicht nur die Haltungsform, sondern auch das Herkunftsland erkennen. Damit wird auch die Absicht im letzten Satz klar. Man will dem Verbraucher suggerieren, dass wegen einer Knappheit, die es evtl. vor Ostern geben mag, es doch egal sei, welche Eier man kauft. Sie könnten ja aus dem Ausland sein und damit „überwiegend aus Käfighaltung".

Die Geflügelwirtschaft versucht den beschönigend Kleingruppenhaltung genannten Käfig-Typ als eine tiergerechte Haltung darzustellen. Viele große Handelsunternehmen wie Aldi, Norma, Lidl, Edeka, Kaufland, Handelshof und andere, haben schon Eier aus der Käfighaltung ausgelistet oder haben sich schriftlich gegenüber dem Deutschen Tierschutzbund verpflichtet keine Eier aus  Kleingruppen-Käfigen mehr anzubieten. Das hat sicherlich auch damit etwas zu tun, dass die Verbraucher immer weniger Käfigeier kaufen – der Verbrauch ging bis zu 28 Prozent zurück. Eier aus Nicht-Käfigsystemen werden hingegen immer beliebter, in Deutschland stieg der Verbrauch um über 300 Prozent. Insgesamt konsumieren die Verbraucher weniger Eier, aber dafür vermehrt aus tiergerechter Erzeugung (Quelle: Studie der europäischen Tierschutzorganisation Eurogroup for Animals, die Untersuchung wurde zwischen 1995 und 2004 durchgeführt)

Alles das hat den Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft in Argumentationsnot gebracht. Auch wenn sie es anders darzustellen versucht: In den Kleingruppenkäfigen ist keine tiergerechte Haltung möglich.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1999 die alte Verordnung zur Haltung von Legehennen für nichtig erklärt und die EU eine aus der Sicht des Tierschutzes völlig unzureichende Haltungsvorschrift für Legehennen erlassen hatte, verabschiedeten Bundestag und Bundesrat 2001 eine Tierschutz-Nutztierverordnung, mit der die Käfighaltung von Legehennen zum 1. Januar 2007 verboten wurde. Diese Verordnung trat 2002 in Kraft. Aber am 1. August 2006 unterzeichnete Bundesminister Horst Seehofer eine geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Hühnerkäfige waren demnach in Deutschland weiterhin erlaubt.

Diese Käfighaltung war nur bis Ende 2008, mit Ausnahmegenehmigung bis Ende 2009 erlaubt. In der  bisherigen Käfighaltung wurden vier oder fünf Hennen auf schrägem Drahtgitter zusammengepfercht. Einer Legehenne wurden weniger als die Fläche einer DIN A4-Seite zugestanden. Legehennen dürfen aber danach in einem anderen Käfigtyp gehalten werden. Diese Form des Käfigs wird oft beschönigend als Kleingruppenhaltung oder auch als Kleinvoliere bezeichnet, unterscheidet sich jedoch nicht grundlegend von herkömmlichen Käfigen. Die neuen Kleingruppen-Käfige bieten der einzelnen Henne nur geringfügig mehr Platz: Statt der bisherigen 550 sind es nun 800 Quadratzentimeter – das entspricht etwa der Größe von eineinhalb DIN A4-Seiten. Zwar sind die Kleingruppen-Käfige mit Sitzstangen, Nest und einem Platz zum Sand baden und Scharren ausgestattet. Diese Einrichtungen können die Tiere aufgrund des Platzmangels aber gar nicht nutzen. Damit treten die gleichen Probleme wie in der bisherigen Käfighaltung auf – die Hennen leiden an Stress, Verhaltensstörungen sowie Verletzungen.

Der Tierschutzverein Schwäbisch Hall appelliert: Kein Ei mit der Drei

Weitere Informationen unter beim Deutschen Tierschutzbund:  http://www.tierschutzbund.de/00219.html

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